Förderung

Für unsere Gastgebenden haben wir auf den folgenden Seiten ausgewählte Informationen und Kontakte rund um das Thema Förderung in Schleswig-Holstein gesammelt. 
Schauen Sie gerne mal in die Infos rein. Möglicherweise ist eine genannte Förderung auch für Ihren Betrieb umsetzbar. 

Profitieren Sie auch vom kostenlosen Beratungsangebot der IB.SH Förderlotsen.
In einem unverbindlichen Gespräch mit ihnen erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Förderung. 
Hier geht es zur Website der IB.SH Förderlotsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Überbrückungshilfe Sturmflut konzipiert. Die Überbrückungshilfe Sturmflut startet am 27. November 2023 und hat ein Volumen von 20 Mio. Euro.

Mit diesem Programm wollen wir Privatpersonen und Unternehmen unterstützen, die unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 einen Sachschaden an und in Immobilien/Betriebsstätten in Schleswig-Holstein erlitten haben. Als Unternehmen im Sinne dieses Förderprogramms zählen unabhängig von ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße gewerbliche Unternehmen (inkl. freiberuflich Tätige), Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung.

Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie auf der folgenden Produktseite unserer Homepage: www.ib-sh.de/ueberbrueckungshilfe-sturmflut.

Wesentliche Eckpunkte der Überbrückungshilfe Sturmflut sind:
Verwendungszweck: Deckung des unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut entstandenen Sachschadens
• Darlehensbeträge: max. 50.000 Euro pro Immobilie/Betriebsstätte (Mindestbetrag von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für gewerbliche Antragstellende)
Darlehenslaufzeit: 5 Jahre
Sollzinssatz: 1,00 % p.a.
Tilgung: ein Tilgungsfreijahr, anschließend monatliche Rückführung mit einem vierjährigen Tilgungsprofil
Besicherung: ohne Sicherstellung

Der Darlehensbetrag darf nicht höher sein als der tatsächlich erlittene Sachschaden. Die genaue Definition des Sachschadens bzw. der anrechenbaren Ausgaben finden Sie auf der o.g. Produktseite.

Die Förderdarlehen werden bei gewerblichen Antragstellenden sowie privaten Vermieterinnen und Vermietern auf Basis der Allgemeinen De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bzw. einer Nachfolgeverordnung ab dem 1. Januar 2024 oder der Fisch-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 717/2014 gewährt.

Ein Finanzierungsbeitrag der Hausbank ist für eine Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe Sturmflut nicht erforderlich, aber möglich.

Das Antragsverfahren des Programms haben wir auf der Grundlage des aus der Corona-Pandemie bekannten und etablierten Verfahrens des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds gestaltet. Die Antragstellung erfolgt daher ausschließlich über die Hausbank.

Eine Härtefallregelung, nach der unter bestimmten zu erfüllenden Kriterien Teile der Darlehen erlassen werden können, befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Die neuesten Informationen werden regelmäßig auf der Internetseite des Landes und auf der o.g. Produktseite veröffentlicht.

Wenn Sie Fragen haben, die über die Informationen auf unserer Homepage hinausgehen, sprechen Sie uns als Förderlotsen gerne an (foerderlotsen@ib-sh.de, 0431 9905 3365).


Freundliche Grüße

Ihre IB.SH Förderlotsen

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Sollten Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Unternehmen oder für die Gründung eines Betriebes benötigen, geben Ihnen die Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wertvolle Tipps. Die Beratung der Förderlotsen ist neutral, unverbindlich und unentgeltlich. 

Profitieren Sie von diesem Angebot!
Nutzen Sie gern auch gemeinsame Beratungstage der IB.SH Förderlotsen und der IHK in Ihrer Nähe.

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Biodiversität

Betreibende insbesondere von Campingplatzen, Beherbergungsbetrieben oder Gastronomiebetrieben können für Maßnahmen der Biodiversität im Betrieb (z.B. naturnahe Hecken, Insekten- und fledermausfreundlichere Beleuchtung) Zuschüsse direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beantragen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 %. Gefördert werden Maßnahmen zwischen 5.000 bis 50.000 €.
Biodiversität SH.de

LIFT Transformation

Mit der aktuellen Förderbekanntmachung "LIFT Transformation-Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus" verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Ziel, die mittelständische Tourismuswirtschaft zu aktivieren, um sich im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und den relevanten Zukunftsherausforderungen des Sektors aus einer praxisbezogenen Perspektive auseinanderzusetzen. Dabei sollen Lösungen erarbeitet werden, die dazu beitragen, den Tourismus nachhaltig zu gestalten und zur förderlichen Entwicklung im Sinne der SDGs beizutragen.
Kompetenzzentrum Tourismus LIFT

Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen

Aus dem KfW-Umweltprogramm können Sie ein zinsverbilligtes Darlehen und Tilgungszuschüsse von bis zu 60 % für natürliche Klimaschutzmaßnahmen erhalten (z.B. Gründächer). Eine gleichzeitige Nutzung anderer staatlicher Beihilfen für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
www.kfw.de/240

Förderungsprogramme der WT.SH

Die WT.SH möchte regionalen Wirtschaftspotenziale zu stärken und die erneuerbaren Energien zu fördern, um CO2-Emissionen nachhaltig zu verringern und die Energiewende im echten Norden voranzutreiben. Es gibt verschiedene Förderungsprogramme, wie "Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen" - auf der Webseite der WT.SH sind alle aufgelistet.

Mehr Informationen zu den Förderungsprogrammen der WT.SH

Förderungsprogramm BMWK "go-digital"

Gefördert werden:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Um KMU in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderungsprogramm "go-digital" autorisierten Beratungsunternehmen werden in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlicht.

Förderprogramm "go-digital"

Energieberatung

Über die Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme können Sie einen Zuschuss für eine geförderte Energieberatung erhalten. Gefördert werden Energieaudits, Energieberatungen oder Contracting-Orientierungsberatung.
Energieberatung bafa

Erweiterung / Modernisierung

Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Landesprogramm Wirtschaft

Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend ab auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein. Ein Sonderteil ist dem Beherbergungsgewerbe gewidmet. Die markt- und zielgruppengerechte Entwicklung von Beherbergungsbetrieben ist ein wesentlicher Bestandteil der „Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030“. Durch betriebliche Investitionen in Verbindung mit einer gut ausgebauten touristischen Infrastruktur erhöht sich die Nachfrage außerhalb der Hauptsaison. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft erreicht werden.

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung (ib-sh.de)

Effizienzmaßnahmen am Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Einzelmaßnahmen (Zuschüsse über das BAFA) gefördert werden.
www.bafa.de/beg

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Die Sanierung zu Effizienzgebäuden kann über einen Förderkredit der KfW mit Tilgungszuschuss über die Hausbank gefördert werden
www.kfw.de/beg 

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie beschäftigt, in Ausbildung, freiberuflich oder als Unternehmer / Unternehmerin tätig sind.
Weiterbildungsbonus SH.de

INQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden. Erfahren Sie hier alles, was Sie zu INQA-Coaching wissen müssen und gehen Sie den Wandel in Ihrem Unternehmen aktiv an!

Mehr zum INQA-Coaching

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