Barrierefrei im Web

Barrierefreie Internetseiten helfen allen Menschen – und ganz besonders Menschen mit Beeinträchtigungen. Dafür sollten Informationen immer nach dem Zwei-Sinne-Prinzip bereitgestellt werden: Sind Informationen durch mindestens zwei Sinne wahrnehmbar?

Vier Kriterien zu Erstellung barrierefreier Internetseiten

1. Lesbarkeit

  • Lesbarkeit und angepasste Gestaltung der Web-Angebote, sodass eine vom Gerät unabhängige Ausgabe der Inhalte sichergestellt ist.
  • Inhalte können:
    - am Bildschirm angezeigt,
    - über eine Sprachausgabe vorgelesen oder 
    - auf großen Bildschirmen mit veränderten Farb- und Kontrasteinstellungen stark vergrößert ausgegeben werden.
  • Inhalte unterscheidbar gestalten, durch kontrastreiche und große bzw. anpassbare Schrift und Farbkontraste
  • Gliederung des Textes durch Überschriften

  • Texte wie Dokumententitel behandeln, die schon für die Suchmaschinen bereitgestellt werden
  • Bilder immer mit einer kurzen Beschreibung versehen:
    Die Bildbeschreibung ist ein Text, der den Bildern unsichtbar zugeordnet ist und von einem Screenreader (Vorlese-Software) automatisch gefunden und vorgelesen werden kann. So können Bilder visuell wahrgenommen und auditiv von blinden und sehbehinderten Nutzerinnen angehört werden.
  • Alle Medien nutzbar machen und prominent auf der Website darstellen

2. Bedienbarkeit

  • Gut bedienbare Funktionen:
    Webseiten müssen über eine alternative Handhabung nutzbar sein, also insbesondere über die Tastatur. Unabhängig davon, mit welchem Gerät im Web-Angebot navigiert wird, soll immer der aktuelle Standort innerhalb der einzelnen Web-Seite und innerhalb des gesamten Web-Angebots erkennbar sein.

  • Informationen zur Orientierung und Navigation sollen stets verfügbar sein.

  • Navigation der Formulare durch Tabs

  • Um allen Menschen die Bedienung von Angeboten zu ermöglichen, muss hierzu ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Durch die Nutzung alternativer Ein- oder Ausgabegeräte oder zum Beispiel aufgrund der Lesekompetenz kann sich die Bearbeitungszeit erhöhen.

  • Immer wieder kontrollieren, ob Links noch funktionieren

3. Verständlichkeit

  • Zunächst müssen hierzu alle Texte gut lesbar in einer Sprache verfasst werden, die möglichst viele Menschen einfach verstehen können und die den Inhalten angemessen ist.

  • Probleme beim Verständnis treten häufig dann auf, wenn eine Interaktion in den Web-Angeboten stattfindet. Daher müssen die Nutzer bei der Eingabe von Daten unterstützt werden. Dies kann zum Beispiel durch Hinweise zu jedem auszufüllenden Feld umgesetzt werden.

  • Werden durch die eigenen Handlungen in der Web-Anwendung Aktionen ausgelöst, müssen diese vorhersehbar sein. Das betrifft insbesondere die Navigation im Web-Angebot.

4. Robustheit

  • Inhalte müssen robust sein, so dass sie von möglichst allen Technologien, die u.a. der Assistenz dienen, zuverlässig interpretiert werden können.

  • Web-Inhalte sollten somit kompatibel mit diesen Hilfsmitteln gestaltet sein, damit alle Menschen auf Web-Inhalte mit den eigenen verwendeten Hilfsmitteln zugreifen können.

  • Grundvoraussetzung: Einhaltung von Webstandards.
    Hersteller und Entwickler von assistiven Technologien orientieren sich bei der Entwicklung an diesen Standards. Auf Web-Inhalte, die nicht standardkonform sind, kann daher möglicherweise nicht mit Hilfe dieser assistiven Technologien zugegriffen werden.
Detailliertere Informationen zur Erstellung barrierearmer Websites sind hier zu finden:

Neben der Technik sollten die Inhalte der Webseiten alle Informationen bereithalten, damit potenzielle Gäste und Kundinnen bereits zuhause entscheiden können, ob sie die Reise antreten können und wie sie sich in einem Ort und in der gewählten Unterkunft zurechtfinden können.
Dazu gehören folgende Punkte:

  • Regionen und Orte sollten leicht auffindbare Infos zu Barrierefreiheit (sehen, hören, gehen) entlang der gesamten Servicekette, auch zu An- und Abreise per ÖPNV, vorhalten.
    Empfehlung: ein eigener Reiter auf der Startseite; sonst direkt unter dem Reiter „Service“

  • Betriebe sollten Infos zu Barrierefreiheit im und am Haus sowie leicht gehbare und sichtbare Wege in den Ort leicht auffindbar zur Verfügung stellen. Nach der Buchung sollten Anrufe bei den Gästen (bzw. Mails bei Gehörlosen) erfolgen: Was genau brauchen Sie? So können sofort Hinweise zum Ort, zum Haus und zur Anreise gegeben werden.

  • Für alle Anbieter im Tourismus empfehlen wir Tipps für leicht zugängliche Ausflüge und Kulturangebote usw. mit möglichst umfassenden Informationen. Am besten ist es, werden alle vorhandenen Infos umgehend für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung gestellt. Das beeinflusst die Entscheidung für die Region, den Ort und für das Haus.

Hinweise für Imagefilme und Werbespots

  • Frühes Branding im Spot, um Kontext herzustellen
  • Klare und deutliche Sprache
  • Einbettung in nachvollziehbare Geschichten
  • Emotionalisierende Klänge
  • Verbale Botschaften
  • Komplexe Sachverhalte untertiteln
  • Ggf. einen zweiten Kanal anbieten, um Gebärdensprache oder Audiodeskription hinzuzuschalten
  • Markante Jingles zur Konditionierung
  • Ruhige und überschaubare Atmosphäre in der Handlung, um möglichst viele Eindrücke aufnehmen zu können
  • Überschaubare Länge, max. 1-1,5 min
  • Schlüsselbotschaften in Gebärdensprache auf 2. Kanal

Quelle und ausführliche Informationen: Dr. Carsten Dethlefs „FreieAuswahl für alle“

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