IB.SH: Überbrückungshilfe Sturmflut

27.11.2023

IB.SH: Überbrückungshilfe Sturmflut
IB.SH: Überbrückungshilfe Sturmflut

Die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Überbrückungshilfe Sturmflut konzipiert. Die Überbrückungshilfe Sturmflut startet am 27. November 2023 und hat ein Volumen von 20 Mio. Euro.


IB.SH Förderlotsen:

Mit diesem Programm wollen wir Privatpersonen und Unternehmen unterstützen, die unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 einen Sachschaden an und in Immobilien/Betriebsstätten in Schleswig-Holstein erlitten haben. Als Unternehmen im Sinne dieses Förderprogramms zählen unabhängig von ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße gewerbliche Unternehmen (inkl. freiberuflich Tätige), Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung.

Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie auf der folgenden Produktseite unserer Homepage: www.ib-sh.de/ueberbrueckungshilfe-sturmflut.

Wesentliche Eckpunkte der Überbrückungshilfe Sturmflut sind:
Verwendungszweck: Deckung des unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut entstandenen Sachschadens
Darlehensbeträge: max. 50.000 Euro pro Immobilie/Betriebsstätte (Mindestbetrag von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für gewerbliche Antragstellende)
Darlehenslaufzeit: 5 Jahre
Sollzinssatz: 1,00 % p.a.
Tilgung: ein Tilgungsfreijahr, anschließend monatliche Rückführung mit einem vierjährigen Tilgungsprofil
Besicherung: ohne Sicherstellung

Der Darlehensbetrag darf nicht höher sein als der tatsächlich erlittene Sachschaden. Die genaue Definition des Sachschadens bzw. der anrechenbaren Ausgaben finden Sie auf der o.g. Produktseite.

Die Förderdarlehen werden bei gewerblichen Antragstellenden sowie privaten Vermieterinnen und Vermietern auf Basis der Allgemeinen De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bzw. einer Nachfolgeverordnung ab dem 1. Januar 2024 oder der Fisch-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 717/2014 gewährt.

Ein Finanzierungsbeitrag der Hausbank ist für eine Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe Sturmflut nicht erforderlich, aber möglich.

Das Antragsverfahren des Programms haben wir auf der Grundlage des aus der Corona-Pandemie bekannten und etablierten Verfahrens des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds gestaltet. Die Antragstellung erfolgt daher ausschließlich über die Hausbank.

Eine Härtefallregelung, nach der unter bestimmten zu erfüllenden Kriterien Teile der Darlehen erlassen werden können, befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Die neuesten Informationen werden regelmäßig auf der Internetseite des Landes und auf der o.g. Produktseite veröffentlicht.

Wenn Sie Fragen haben, die über die Informationen auf unserer Homepage hinausgehen, sprechen Sie uns als Förderlotsen gerne an (foerderlotsen@ib-sh.de, 0431 9905 3365).


Freundliche Grüße
Ihre IB.SH Förderlotsen


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